Aber nicht wirklich.
Frühmorgens krähten freilaufende Hähne. Und das im Urlaub. In der Türkei. Just unter dem Fenster einer Urlauberin, die sich dadurch gestört fühlte und hernach einen Mangel der Reise geltend machte.
Ja, im Urlaub kann einem vieles die Ruhe rauben und die Laune vermiesen. Aber nicht alles ist ein wertmindernder Mangel. Das beurteilende Gericht gelangte schließlich zu dem Ergebnis, dass es lärmende Haustiere in der Türkei nicht sind. Ortübliche Usancen machen oft vor den Toren der Hotels nicht Halt und müssen es auch nicht. Vielmehr muss man sich das als Urlauber gefallen lassen und hat eben Pech gehabt. In eleganter Juristensprache nennt man dies eine Unannehmlichkeit, die man entschädigungslos zu erdulden habe.
Wer also in ein ländlich geprägtes Gebiet fährt, muss ländliche Gegebenheiten akzeptieren. Man sollte halt öfter Piliç kebap (gegrilltes Hendl) bestellen – vielleicht wirkt’s.
Will man die Entscheidung nachlesen? Dann geht’s hier zum deutschen LG Kreve.