Reiserechtliche Entscheidungen 2009
Lärmbelästigung im Stundenhotel (das als Ersatzquartier zugeteilt wurde): 30% des Reisepreises (HG Wien: 1 R 285/05s).
Flecken auf Teppich und im Kühlschrank bei Nilkreuzfahrt: 5% der Kreuzfahrtkosten (1 R 42/06g).
Ameisen in “stärkerer als üblicher Intensität”: 5% des Reisepreises (1 R 60/06d).
Fehlende Sauna, Jacuzzi in heißem Urlaubsland: 4% des Reisepreises (50 R 135/07b).
Klimaanlage mangels Fernbedienung unregulierbar: 5% des Reisepreises (50 R 14/09d).
Abgewiesene Klagen:
Zufällige Ansammlung von Homosexuellen im Hotel.
Zugesagter Kinderspielplatz fehlt – bei Seniorenreise ohne Kinder.
Quelle: Die Presse.com