Das Urteil ist ja fast eine Sensation. Eine Familie am Flughafen: Sie kommt pünktlich zum Check-In, absolviert ihn und stellt sich an zum Sicherheitscheck. Dort weist ein Mitarbeiter des Flughafens auf eine andere Schlange, wo es angeblich schneller gehe. Die Zeit verfliegt, der Flieger auch. Zurück bleibt eine erboste Familie mit einem Tag Urlaub weniger und hohen (Umbuchungs-)Kosten.
Und das bayrische Gericht urteilt, dass der betreffende Flughafen München für diese Kosten haftbar gemacht werden kann. Eine kleine Sensation ist dies deshalb, weil in der Vergangenheit immer (erfolgreich) argumentiert wurde, es bestünde kein Vertragsverhältnis zwischen Reisenden und Flughafen, ergo kann man auch keinen Grund für einen Schadenersatz finden.
Das Gericht sieht aber hier ein Vertragsverhältnis (zwischen Flughafen und Airline, Anm.) zugunsten Dritter und eine mangelhafte Leistung des Flughafens durch die falsche Anweisung des Sicherheitsbediensteten.
Das Gericht sagt aber auch ganz klar: Wer Angst hat, seinen Flieger zu verpassen, muss an der Schlange vorbeilaufen!
Juristische Nachlese hier.