Ja, die Entscheidung ist zwar schon uralt. Aber immer wieder gern zitiert. Sind getrennte Betten ein Reisemangel, wenn sie die geplanten Beischlafpraktiken eines Paares auf Urlaub verhindern? Besteht ein Anspruch auf angenehme Sexumgebung im Hotel? Nein, so das Gericht, wenn der Mangel leicht vom Beschwerten durch ein paar Handgriffe behoben hätte werden können.
Im Klartext heißt das: Wer es im Urlaub nicht so treiben kann wie er möchte, weil das bestellte Doppelbett in Wahrheit zwei Einzelbetten sind, muss zuerst selbst versuchen, die Betten zusammenzuschieben, bevor er beim Reiseveranstalter entgangene Befriedigung, äh, Urlaubsfreuden einklagt. Im Notfall fixiert man (das Bett, nicht den Partner) mit einem Gürtel, weiß das Gericht offenbar aus Erfahrung…
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