Ein bayrisches Gericht spricht nun Klartext: Wer Angst hat, seinen Flieger zu versäumen, muss an der Warteschlange zur Sicherheitskontrolle vorbei laufen und darauf aufmerksam machen! Ansonsten riskiert man ein Mitverschulden am Versäumen des Fluges (und allen finanziellen Konsequenzen).
Eine Familie war zeitlich relativ knapp zur Sicherheitskontrolle am Münchner Flughafen gekommen. Und hatte nun Angst, den Flug in den Urlaub zu versäumen. Man stellte sich an und wartete – und versäumte den Flug.
Was macht man in so einer Situation? Richtig: Vorbeilaufen. Böse Blicke, Neid und Zorn der Wartenden kassieren und die Sicherheitsbediensteten auf die Situation aufmerksam machen. Das Vorbeilaufen wird oft als unmoralisch angesehen und manche glauben auch, es sei verboten. Doch das Gegenteil ist der Fall! Das stellt jetzt ein deutsches Gericht ganz eindeutig fest. Die angesprochene Familie musste sich im Falle des versäumten Fluges ein Mitverschulden zur Last legen lassen, weil sie die Füße nicht in die Hand nahm.
Daraus folgt das richterliche, wenn auch nicht ritterliche Gebot: Wer es eilig hat zum Flugzeug, muss an der Warteschlange vorbeilaufen!
Beim nächsten Flug werde ich daran denken…